Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Ihr Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Häufige Berichtigungen
Beispiel: Änderung des Namens nach Heirat oder aus anderen persönlichen Gründen.
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Nachweis: Ggf. amtliches Dokument erforderlich
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Beispiel: Korrektur einer falsch eingegebenen E-Mail-Adresse.
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Hinweis: Neue E-Mail-Adresse muss verifiziert werden
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Beispiel: Korrektur des Firmennamens oder der Abteilung.
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Hinweis: Betrifft geschäftliche Kontaktdaten
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Weitere DSGVO-Rechte
Datenauskunft
Art. 15 DSGVO - Übersicht gespeicherter Daten
Datenlöschung
Art. 17 DSGVO - Recht auf Vergessenwerden
Widerspruchsrecht
Art. 21 DSGVO - Tracking widersprechen
Beschwerderecht
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständig: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de