Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Berichtigungsprozess
- Antrag prüfen: Wir überprüfen Ihre Identität und den Berichtigungsantrag
- Daten suchen: Identifikation der zu korrigierenden Datensätze
- Berichtigung: Korrektur der unrichtigen Daten in unseren Systemen
- Bestätigung: Sie erhalten eine Bestätigung der durchgeführten Änderungen
Bearbeitungszeit:
In der Regel sofort, spätestens innerhalb von 1 Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO)
Kostenlos:
Die Berichtigung ist für Sie kostenfrei, es sei denn, der Antrag ist offensichtlich unbegründet oder exzessiv.
Häufige Berichtigungen
Beispiel: Änderung des Namens nach Heirat oder aus anderen persönlichen Gründen.
Feld: Name oder Display Name
Nachweis: Ggf. amtliches Dokument erforderlich
Beispiel: Korrektur einer falsch eingegebenen E-Mail-Adresse.
Feld: E-Mail
Hinweis: Neue E-Mail-Adresse muss verifiziert werden
Beispiel: Korrektur des Firmennamens oder der Abteilung.
Feld: Firma/Organisation
Hinweis: Betrifft geschäftliche Kontaktdaten
Weitere DSGVO-Rechte
Datenauskunft
Art. 15 DSGVO - Übersicht gespeicherter Daten
Datenlöschung
Art. 17 DSGVO - Recht auf Vergessenwerden
Widerspruchsrecht
Art. 21 DSGVO - Tracking widersprechen
Beschwerderecht
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständig: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de